Schwerpunktbereich Medizin- und Gesundheitsrecht
Der universitäre Schwerpunktbereich Medizin- und Gesundheitsrecht ermöglicht eine Vertiefung und Spezialisierung im Jurastudium, die sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen unseres Gesundheitswesens befasst und klassische juristische Disziplinen mit hochaktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen verbindet. Inhaltlich umfasst er zunächst das Arztrecht und Arzthaftungsrecht, in dem insbesondere die rechtlichen Beziehungen zwischen Arzt und Patient, Fragen der Aufklärung und Einwilligung sowie die Haftung bei Behandlungsfehlern thematisiert werden. Ergänzt wird dies durch das Krankenhaus- und das Vertragsarztrecht, das sich mit der Organisation, Finanzierung und Regulierung medizinischer Versorgungseinrichtungen sowie der Tätigkeit niedergelassener Ärzte im System der GKV auseinandersetzt. Einen weiteren zentralen Bestandteil bildet das Krankenversicherungsrecht, das die Ansprüche der Versicherten sowie die Strukturen und Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung regelt.
Darüber hinaus widmet sich der Schwerpunkt dem ärztlichen Berufsrecht, den Kooperationen im Gesundheitswesen, sowie dem Pharmarecht und Medizinprodukterecht, insbesondere der Zulassung, Sicherheit und Haftung im Zusammenhang mit Arzneimitteln und medizinischen Produkten. Auch bioethische Fragestellungen und grundrechtliche Aspekte spielen eine bedeutende Rolle, etwa im Kontext von Sterbehilfe, Reproduktionsmedizin oder der Nutzung sensibler Gesundheitsdaten. Strafrechtliche Bezüge, etwa bei fahrlässigen Körperverletzungen im medizinischen Kontext oder Korruptionsdelikten im Gesundheitswesen, runden das inhaltliche Spektrum ab. Insgesamt zeichnet sich der Schwerpunkt durch eine starke Intra- und Interdisziplinarität aus, da er Bezüge zur Medizin, Ethik, Ökonomie und Politik herstellt.
Die Attraktivität dieses Schwerpunktbereichs liegt vor allem in seiner hohen Praxisrelevanz und gesamtgesellschaftlichen Bedeutung. Das Gesundheitswesen ist ein stetig wachsender Sektor, in dem juristische Fragestellungen in nahezu allen Bereichen auftreten. Demografische Wandel und Zuteilung medizinischer Ressourcen, Digitalisierung und Einsatz Künstlicher Intelligenz, Schutz von Gesundheit, menschlicher Würde und sensibler Gesundheitsdaten führen zu einer dynamischen Entwicklung dieses Rechtsgebiets, das kontinuierlich an Bedeutung gewinnt.
Die Berufsaussichten für Absolventinnen und Absolventen dieses Schwerpunktes sind sehr gut. Sie finden Tätigkeitsmöglichkeiten in spezialisierten Kanzleien, etwa der Beratung von Leistungserbringern im Gesundheitswesen oder von Patienten bei der Verfolgung ihrer Rechte, in der Justiz unter anderem in Arzthaftungskammern und -senaten. Darüber hinaus bestehen Beschäftigungschancen als Justiziare in Krankenhäusern oder bei Trägern medizinischer Einrichtungen sowie in Unternehmen der Pharma- und Medizinprodukteindustrie. Auch Versicherungen, insbesondere im Bereich der Krankenversicherung, bieten einschlägige Tätigkeitsfelder. Nicht zuletzt eröffnet der öffentliche Dienst, etwa in Behörden, Ministerien oder Selbstverwaltungskörperschaften wie Ärztekammern, vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Insgesamt bietet der Schwerpunkt Medizin- und Gesundheitsrecht damit ausgezeichnete berufliche Perspektiven.
Informationen
- Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (mit Geltung vom 17.11.2023) (Link)
- Studienplan nach StudPrO n. F. (Link)
- Bitte informieren Sie sich über den Aufbau des Hauptstudiums und des Schwerpunktbereichs außerdem auf den Seiten des Dekanats (Link).
- Antragsformular für die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung (pdf)
- Weitere Informationen zum SPB 5: Arbeits- und Sozialrecht, Versicherungsrecht, Medizin- und Gesundheitsrecht, in dem die SPB-Vorlesung Medizinrecht als Kernbereichsfach angeboten wird. (Link)
- Weitere Informationen zum SPB 2: Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht, Rechtspflege und Notariat, in dem die SPB-Vorlesung Medizinrecht als Wahlbereichsfach angeboten wird. (Link)
- Bewerbung um die Betreuung der häuslichen Schwerpunktbereichsarbeit durch Professor Katzenmeier (Link)
- Hinweise zur Anfertigung einer häuslichen Arbeit im Schwerpunktbereich (pdf)