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Schwerpunktbereich 2 "Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht, Rechtspflege und Notariat"

Allgemeines

§ 10 Nr. 2 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für den Studiengang Rechtswissenschaft der Universität zu Köln (StudPrO) sieht den Schwerpunktbereich Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht, Rechtspflege und Notariat vor. Weitere Informationen zu diesem Schwerpunktbereich erhalten Sie hier.
 

Prüfungsleistungen

Nach § 11 Abs. 2 S. 3 StudPrO haben die Studierenden im Hauptstudium an Veranstaltungen in dem von ihnen gewählten Schwerpunktbereich im Umfang von mindestens 14 Semesterwochenstunden teilzunehmen.

Die Schwerpunktbereichsprüfung setzt sich aus drei Aufsichtsarbeiten im Anschluss an einzelne Lehrveranstaltungen und einer häuslichen Arbeit samt Vortrag und Diskussion zusammen. Die Aufsichtsarbeiten sind in verschiedenen Veranstaltungen, davon mindestens zwei aus dem Kernbereich des gewählten Schwerpunktbereichs, anzufertigen.

§ 46 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 StudPrO sieht für den Schwerpunktbereich Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht, Rechtspflege und Notariat folgende Regelung vor:

Kernbereich:

  • Insolvenzrecht
  • Vertiefung Familien- und Erbrecht
  • Vertiefung ZPO
  • Zwangsvollstreckung

Wahlbereich:

Arbeits- und Sozialverfahrensrecht, Prozessrechtliche Besonderheiten im Bank- und Kapitalmarktrecht, Digitalisierung im Internationalen Privat- und -Zivilverfahrensrecht, Einführung in den Anwaltsberuf, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (mit Bewertungsrecht), Europäisches Gesellschafts- und Insolvenzrecht, Grundlagen der Schiedsgerichtsbarkeit, Handelsbilanzrecht, Law of US Federal Evidence, Legal Tech, Medizinrecht, Notarielle Praxis und Vertragsgestaltung im Zivilrecht, Europäisches Privatrecht, Das Privatrecht im 20. Jahrhundert, Das römische Recht im BGB, Recht und Gesellschaft im 21. Jahrhundert, Rechtsvergleichung, Restrukturierung in der Unternehmenskrise und Insolvenz, internationale Schiedsgerichtsbarkeit, Internationales Verfahrensrecht, US Civil Procedure, Vertiefung Internationales Privatrecht, Vertragsgestaltung, Wohnungsrecht und privates Baurecht.

Der Besuch jeder der genannten Veranstaltungen ist auf die zu erbringende Semesterwochenstundenzahl von 14 Stunden anzurechnen. Nicht in jeder der Wahlbereichsveranstaltungen wird die Anfertigung einer Abschlussarbeit angeboten. Nicht jede Wahlbereichsveranstaltung wird innerhalb eines akademischen Jahres angeboten.
 

Zulassung zum Schwerpunktbereich

Schon die Erbringung von Teilleistungen (d.h. auch der Abschlussklausuren) im Schwerpunktbereich setzt die Zulassung zum Schwerpunktbereich voraus, zu der sich weitere Informationen auf der Homepage des Dekanats (Link) befinden.



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