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Schwerpunktbereich 5 "Arbeits- und Sozialrecht, Versicherungsrecht, Medizin- und Gesundheitsrecht"

Allgemeines

§ 10 Nr. 5 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für den Studiengang Rechtswissenschaft der Universität zu Köln (StudPrO) sieht den Schwerpunktbereich Arbeits- und Sozialrecht, Versicherungsrecht, Medizin- und Gesundheitsrecht vor. Weitere Informationen zu diesem Schwerpunktbereich erhalten Sie hier.
 

Prüfungsleistungen

Nach § 11 Abs. 2 S. 3 StudPrO haben die Studierenden im Hauptstudium an Veranstaltungen in dem von ihnen gewählten Schwerpunktbereich im Umfang von mindestens 14 Semesterwochenstunden teilzunehmen.

Die Schwerpunktbereichsprüfung setzt sich aus drei Aufsichtsarbeiten im Anschluss an einzelne Lehrveranstaltungen und einer häuslichen Arbeit samt Vortrag und Diskussion zusammen. Die Aufsichtsarbeiten sind in verschiedenen Veranstaltungen, davon mindestens zwei aus dem Kernbereich des gewählten Schwerpunktbereichs, anzufertigen.

§ 46 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 StudPrO sieht für den Schwerpunktbereich Arbeits- und Sozialrecht, Versicherungsrecht, Medizin- und Gesundheitsrecht folgende Regelung vor:

Kernbereich:

  • Gesundheitsrecht
  • Koalitions-, Tarif- und Arbeitskampfrecht
  • Medizinrecht
  • Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen
  • Sozialrecht I
  • Sozialrecht II
  • Versicherungsrecht
  • Vertiefung Individualarbeitsrecht

Wahlbereich:

Arbeitsrecht im kirchlichen und kulturellen Bereich, Arbeits- und Sozialverfahrensrecht, Ärztliches Berufsrecht, Spezielle Bereiche des Arbeitsrechts, Spezielle Bereiche des Medizin- und Gesundheitsrechts, Spezielle Bereiche des Sozialrechts, Spezielle Bereiche des Versicherungsrechts, Digitalisierung und Globalisierung der Arbeit, Einführung in ausländische Rechtsordnungen (insbes. französisches, englisches, US-amerikanisches, italienisches, spanisches, türkisches, islamisches Recht und Ostrecht), Medizinstrafrecht, Das Privatrecht im 20. Jahrhundert, Rechtsmedizin für Juristen, Sportrecht.

Der Besuch jeder der genannten Veranstaltungen ist auf die zu erbringende Semesterwochenstundenzahl von 14 Stunden anzurechnen. Nicht in jeder der Wahlbereichsveranstaltungen wird die Anfertigung einer Abschlussarbeit angeboten. Nicht jede Wahlbereichsveranstaltung wird innerhalb eines akademischen Jahres angeboten.
 

Zulassung zum Schwerpunktbereich

Schon die Erbringung von Teilleistungen (d.h. auch der Abschlussklausuren) im Schwerpunktbereich setzt die Zulassung zum Schwerpunktbereich voraus, zu der sich weitere Informationen auf der Homepage des Dekanats (Link) befinden.