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Lehrende für das Medizin- und Gesundheitsrecht im Schwerpunktbereich 5

Universitätsprofessoren


Medizinrecht (Kernbereich)

Das Medizinrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die einen spezifischen Bezug zur Anwendung und Ausübung der Medizin aufweisen. Es erscheint weder in einem abgeschlossenen System noch in einer umfassenden Kodifikation, sondern besteht - die Rechtsdisziplinen des Zivilrechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts umgreifend - aus zahlreichen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen und Entscheidungen der Gerichte. Den Kern bildet das Arztrecht. In der Veranstaltung werden insbesondere folgende Themenkreise behandelt: Wesen und Inhalt des Medizinrechts, Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient, Ärztliche Hilfspflicht, Aufklärungspflicht und Einwilligung, Berufsgeheimnis und Dokumentation, Arztfehler und Haftpflicht, Arzthaftungsprozess und Alternativen, Beweisrecht im Arzthaftungsprozess. Ziel der Vorlesung ist es, den Hörern einen Einblick in die komplexe Materie des Medizinrechts zu verschaffen.

SPB-Seminar Medizinrecht (Kernbereich)

Im Schwerpunktseminar ist eine Seminararbeit zu einer durch den Prüfer zu bestimmenden Aufgabe zu verfassen. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Wochen. Die Arbeitsergebnisse sind mündlich vorzutragen und in einer an den Vortrag anschließenden Diskussion kritisch-reflektiert zu verteidigen. Einzelheiten s. §§ 42 ff. StudPrO.


Gesundheitsrecht (Kernbereich)
SPB-Seminar Gesundheitsrecht (Kernbereich)

Im Schwerpunktseminar ist eine Seminararbeit zu einer durch den Prüfer zu bestimmenden Aufgabe zu verfassen. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Wochen. Die Arbeitsergebnisse sind mündlich vorzutragen und in einer an den Vortrag anschließenden Diskussion kritisch-reflektiert zu verteidigen. Einzelheiten s. §§ 42 ff. StudPrO.


Medizinstrafrecht (Wahlbereich)

Das Medizinstrafrecht findet sich nicht nur im StGB, sondern darüber hinaus in zahlreichen Gesetzen des Nebenstrafrechts. Die Vorlesung vermittelt einen Überblick und greift besondere Fragestellungen des Medizinstrafrechts heraus, etwa der Körperverletzung, Aufklärungspflichten, Einwilligung und Triage. Daneben geht es um aktuelle Themen der Fortpflanzungsmedizin, wie Leihmutterschaft, Schwangerschaftsabbruch und Gentechnologie, ebenso wie um Fragen der sog. Sterbehilfe.
Ziel der Vorlesung ist es, dass sich die Studierenden mit den strafrechtlichen Herausforderungen medizinischer Behandlungen, den Argumenten und Vorschlägen zur (Neu-)Regelung befassen und in der Diskussion selbst Lösungsansätze entwickeln. Begleitend erhalten die Studierenden ein ausführliches Skript.

Recht und Ethik der Medizin (Wahlbereich)

Rechtsmedizin für Juristen (Wahlbereich)

Die Vorlesung Rechtsmedizin vermittelt grundlegende Kenntnisse über die Aufgaben und Arbeitsweisen der Rechtsmedizin. Sie zeigt die Verknüpfung zwischen medizinischen Fragestellungen und juristischen Anforderungen und bietet einen praxisnahen Einblick in ein spannendes interdisziplinäres Fachgebiet. Die Veranstaltung richtet sich an alle, die sich für die Anwendung medizinischen Wissens im rechtlichen Kontext interessieren.


Rechtsfragen der Digitalisierung im Gesundheitswesen (Wahlbereich)

Im Gesundheitswesen gelten spezifische Anforderungen an die Digitalisierung aus den datenschutzrechtlichen und IT-Sicherheitsrechtlichen Perspektiven. Hinzu kommen bereichsspezifische Regelungen im Sozialrecht für die Gesundheitsversorgung und Forschung, die etwa auch die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept einschließen. Mit dem möglichen Einsatz von Künstlicher Intelligenz sowohl in den medizinischen Behandlungen wie auch in der Gesundheitsforschung wirken sich daneben die Anforderungen der KI-Verordnung aus. Die Vorlesung soll dazu befähigen, das Zusammenspiel dieser (bereichsspezifischen) rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und anwenden zu können.


Medizinstrafrecht (Wahlbereich)

Das Medizinstrafrecht findet sich nicht nur im StGB, sondern darüber hinaus in zahlreichen Gesetzen des Nebenstrafrechts. Die Vorlesung vermittelt einen Überblick und greift besondere Fragestellungen des Medizinstrafrechts heraus, etwa der Körperverletzung, Aufklärungspflichten, Einwilligung und Triage. Daneben geht es um aktuelle Themen der Fortpflanzungsmedizin, wie Leihmutterschaft, Schwangerschaftsabbruch und Gentechnologie, ebenso wie um Fragen der sog. Sterbehilfe.
Ziel der Vorlesung ist es, dass sich die Studierenden mit den strafrechtlichen Herausforderungen medizinischer Behandlungen, den Argumenten und Vorschlägen zur (Neu-)Regelung befassen und in der Diskussion selbst Lösungsansätze entwickeln. Begleitend erhalten die Studierenden ein ausführliches Skript.

Lehrbeauftragte


Prof. Dr. iur. Bernd Halbe

Kanzlei Halbe Rechtsanwälte

Ausgewählte Publikationen:

Gesundheitsrecht (Kernbereich)

Den Studierenden werden die systematischen Grundlagen des deutschen Gesundheitssystems vermittelt. Sie sollen die Rolle der einzelnen Beteiligten im System ebenso verstehen lernen, wie die Beziehungen untereinander. Es werden vertiefende Kenntnisse im ärztlichen Berufsrecht und Vertragsarztrecht vermittelt. Darüber hinaus werden Fragestellungen diskutiert, die aktuell das Gesundheitswesen beherrschen. Aspekte der Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzten untereinander, niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern/Reha-Einrichtungen sowie Fragen im Zusammenhang mit der Gründung und dem Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren werden ausführlich behandelt, da das Thema der Vernetzung der unterschiedlich Beteiligten im Gesundheitswesen bzw. deren Kooperation eine immer höhere Bedeutung erlangt. Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung wird das Gesellschaftsrecht der Heilberufe sein.

Spezielle Bereiche des Medizin- und Gesundheitsrechts (Wahlbereich)

Den Studierenden werden die systematischen Grundlagen des deutschen Gesundheitssystems vermittelt. Sie sollen die Rolle der einzelnen Beteiligten im System ebenso verstehen lernen, wie die Beziehungen untereinander. Es werden vertiefende Kenntnisse im ärztlichen Berufsrecht und Vertragsarztrecht vermittelt. Darüber hinaus werden Fragestellungen diskutiert, die aktuell das Gesundheitswesen beherrschen. Aspekte der Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzten untereinander, niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern/Reha-Einrichtungen sowie Fragen im Zusammenhang mit der Gründung und dem Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren werden ausführlich behandelt, da das Thema der Vernetzung der unterschiedlich Beteiligten im Gesundheitswesen bzw. deren Kooperation eine immer höhere Bedeutung erlangt. Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung wird das Gesellschaftsrecht der Heilberufe sein.


Dr. iur. Karolina Kessler

Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB

Medizinstrafrecht (Wahlbereich)

Das Medizinstrafrecht findet sich nicht nur im StGB, sondern darüber hinaus in zahlreichen Gesetzen des Nebenstrafrechts. Die Vorlesung vermittelt einen Überblick und greift besondere Fragestellungen des Medizinstrafrechts heraus, etwa der Körperverletzung, Aufklärungspflichten, Einwilligung und Unterlassenstrafbarkeit. Daneben geht es um die Wirtschaftsstraftaten des Medizinrechts, insbesondere Abrechnungsbetrug sowie Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen.
Ziel der Vorlesung ist es, dass sich die Studierenden mit den strafrechtlichen Herausforderungen medizinischer Behandlungen, den Argumenten und Vorschlägen zur (Neu-)Regelung befassen und in der Diskussion selbst Lösungsansätze entwickeln. Die Inhalte werden veranschaulicht an zahlreichen Beispielen aus der anwaltlichen (Verteidigungs-)Praxis. Die Vorlesung gibt Einblick in die anwaltliche Tätigkeit im Medizinstrafrecht.


Dr. iur. Petra Knorr

Richterin am Bundessozialgericht

Recht der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Kernbereich)

Das Sozialversicherungsrecht gewinnt angesichts einer alternden Gesellschaft mit einer demografischen Entwicklung jenseits der Pyramidenstruktur zunehmend an Bedeutung und stellt sowohl im persönlichen als auch im beruflichen Kontext eine wichtige Rechtsmaterie dar. In der Lehrveranstaltung wird die gesellschaftspolitische Abgrenzung zwischen privater Versicherung sowie freiwilliger und gesetzlicher Pflichtversicherung erörtert. Ein Schwerpunkt liegt auf der Absicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Inhalte werden anhand von Fallbeispielen erarbeitet, wobei das Verwaltungsverfahren und das Sozialgerichtsgesetz besondere Berücksichtigung finden.


Gesundheitsrecht (Kernbereich)

Dr. iur. Tobias Volkwein

Kanzlei D+B Rechtsanwälte

Arzneimittel- und Medizinprodukterecht (Wahlbereich)

Die Vorlesung gibt einen Überblick über die Regulierung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, die für das Gesundheitswesen hohe wirtschaftliche Bedeutung haben. Neben den „sicherheitsrechtlichen Aspekten“ des rechtskonformen Inverkehrbringens von Arzneimitteln und Medizinprodukten und deren Haftungsrisiken werden auch erstattungsrechtliche Fragen behandelt, die nicht zuletzt angesichts der schwierigen Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung stetiger juristischer Veränderung unterliegen. Darüber hinaus soll auch auf Sonderbereiche wie klinische Studien und Werbung mit Arzneimitteln bzw. Medizinprodukten eingegangen werden. Wert gelegt wird auf eine praxisorientierte Darstellung einschließlich der Besprechung aktueller Rechtsprechung und gesetzgeberischer Entwicklungen sowohl auf nationaler als auch – die Regulierung von Arzneimitteln und Medizinprodukten prägenden – europäischer Ebene.

Wissenschaftliche Mitarbeiter


Vorbereitungsseminar Medizinrecht

Das Seminar dient der Vorbereitung auf das SPB-Seminar Medizinrecht, eingeübt wird die Anfertigung und mündliche Verteidigung der häuslichen Arbeit. Die Schreibzeit beträgt vier Wochen. Näheres s. § 41 StudPrO.

Medizinrecht (Kernbereich)

Das Medizinrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die einen spezifischen Bezug zur Anwendung und Ausübung der Medizin aufweisen. Es erscheint weder in einem abgeschlossenen System noch in einer umfassenden Kodifikation, sondern besteht - die Rechtsdisziplinen des Zivilrechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts umgreifend - aus zahlreichen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen und Entscheidungen der Gerichte. Den Kern bildet das Arztrecht. In der Veranstaltung werden insbesondere folgende Themenkreise behandelt: Wesen und Inhalt des Medizinrechts, Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient, Ärztliche Hilfspflicht, Aufklärungspflicht und Einwilligung, Berufsgeheimnis und Dokumentation, Arztfehler und Haftpflicht, Arzthaftungsprozess und Alternativen, Beweisrecht im Arzthaftungsprozess. Ziel der Vorlesung ist es, den Hörern einen Einblick in die komplexe Materie des Medizinrechts zu verschaffen.


Vorbereitungsseminar Medizinrecht

Das Seminar dient der Vorbereitung auf das SPB-Seminar Medizinrecht, eingeübt wird die Anfertigung und mündliche Verteidigung der häuslichen Arbeit. Die Schreibzeit beträgt vier Wochen. Näheres s. § 41 StudPrO.

Medizinrecht (Kernbereich)

Das Medizinrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die einen spezifischen Bezug zur Anwendung und Ausübung der Medizin aufweisen. Es erscheint weder in einem abgeschlossenen System noch in einer umfassenden Kodifikation, sondern besteht - die Rechtsdisziplinen des Zivilrechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts umgreifend - aus zahlreichen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen und Entscheidungen der Gerichte. Den Kern bildet das Arztrecht. In der Veranstaltung werden insbesondere folgende Themenkreise behandelt: Wesen und Inhalt des Medizinrechts, Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient, Ärztliche Hilfspflicht, Aufklärungspflicht und Einwilligung, Berufsgeheimnis und Dokumentation, Arztfehler und Haftpflicht, Arzthaftungsprozess und Alternativen, Beweisrecht im Arzthaftungsprozess. Ziel der Vorlesung ist es, den Hörern einen Einblick in die komplexe Materie des Medizinrechts zu verschaffen.


Vorbereitungsseminar Medizinrecht

Das Seminar dient der Vorbereitung auf das SPB-Seminar Medizinrecht, eingeübt wird die Anfertigung und mündliche Verteidigung der häuslichen Arbeit. Die Schreibzeit beträgt vier Wochen. Näheres s. § 41 StudPrO.

Medizinrecht (Kernbereich)

Das Medizinrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die einen spezifischen Bezug zur Anwendung und Ausübung der Medizin aufweisen. Es erscheint weder in einem abgeschlossenen System noch in einer umfassenden Kodifikation, sondern besteht - die Rechtsdisziplinen des Zivilrechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts umgreifend - aus zahlreichen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen und Entscheidungen der Gerichte. Den Kern bildet das Arztrecht. In der Veranstaltung werden insbesondere folgende Themenkreise behandelt: Wesen und Inhalt des Medizinrechts, Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient, Ärztliche Hilfspflicht, Aufklärungspflicht und Einwilligung, Berufsgeheimnis und Dokumentation, Arztfehler und Haftpflicht, Arzthaftungsprozess und Alternativen, Beweisrecht im Arzthaftungsprozess. Ziel der Vorlesung ist es, den Hörern einen Einblick in die komplexe Materie des Medizinrechts zu verschaffen.