Ziele
Der Förderverein ist Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung für die Wissenschaft. Er unterstützt das Institut durch Bereitstellung sächlicher Mittel und Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen:
- für Forschungsvorhaben (Link)
- bei der Durchführung nationaler und internationaler Tagungen (Link)
- bei Veröffentlichungen aus dem Arbeitskreis des Instituts (Link)
- bei der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses in den Aufgabengebieten des Instituts (Link)
- bei der Pflege der fachlichen Zusammenarbeit mit den Institutionen des Medizin- und Gesundheitswesens und der biomedizinischen Forschung im In- und Ausland (Link)
Mitgliedschaft
Der Verein eröffnet seinen Mitgliedern Zugang zu einem Netzwerk zwischen Medizin und Recht, Wirtschaft und Wissenschaft. Er fördert den für alle im Medizinrecht Tätigen unverzichtbaren interdisziplinären Dialog.
Die Mitglieder erhalten Informationen über die Aktivitäten und Veranstaltungen des Instituts. Sie werden u.a. bei den Kölner Medizinrechtstagen (Link) vorzugsweise berücksichtigt.
Der Verein schafft ein Forum zur Teilnahme am fortwährenden fachlichen Diskurs.
Der Mitgliedsbeitrag des Kölner Vereins zur Förderung der medizinrechtlichen Forschung e.V. beträgt:
- für natürliche Personen: 50,- € p.a., Fördermitgliedschaft ab 150,- € p.a.
- für Schüler, Studenten und Referendare bis 30 Jahre gilt ein ermäßigter Beitrag von 20,- € p.a.
- für juristische Personen: 500,- € p.a., Fördermitgliedschaft ab 1.500,- € p.a.
Die Mitglieder erhalten einmal jährlich eine Spendenquittung, so dass der Beitrag steuerlich voll absetzbar ist.
Kölner Medizinrechtstage (Link)
Vorstand
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Kuratorium
Dem Institut steht ein Kuratorium zur Seite, besetzt mit namhaften Persönlichkeiten:
- Prof. Dr. iur. Hans-Georg Bollweg
Bundesministerium der Justiz, MinR a.D. - Prof. Dr. iur. Franz-Josef Dahm
Sozietät Schmidt, von der Osten & Huber, Essen - Prof. Dr. med. Hans-Friedrich Kienzle
Chefarzt der Chirurgischen Klinik Köln-Holweide a.D., Gutachterkommission ÄKNO - Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery
Vorsitzender des Vorstandes des Weltärztebundes (World Medical Association, WMA), Präsident des Ständigen Ausschusses der Ärzte der Europäischen Union, Ehrenpräsident der Bundesärztekammer - RiBGH Vera von Pentz
Bundesgerichtshof - Prof. Dr. med. Markus A. Rothschild
Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Universität zu Köln - Prof. Dr. iur. Martin Stellpflug
D+B Rechtsanwälte, Berlin - Prof. Dr. iur. Wilhelm Uhlenbruck
Direktor des AG Köln a.D. und Honorarprofessor der Universität zu Köln
Dem Institut verbunden waren:
- Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe†
Präsident der Bundesärztekammer und der Ärztekammer Nordrhein - Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Adolf Laufs†
Direktor des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Arbeitsstelle Medizinrecht