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4. Kölner Medizinrechtstag

Das Patientenrechtegesetz - Neue Regeln, besseres Recht?

Die Rechte der Patienten sollen nach jahrzehntelanger Diskussion gesetzlich geregelt werden. Erklärte Absicht der Politik ist es, für mehr Transparenz und Rechtssicherheit zu sorgen, die Rechtsdurchsetzung zu stärken und die Gesundheitsversorgung zu verbessern.

Im Mittelpunkt des Patientenrechtegesetzes steht die Kodifizierung des Behandlungsvertrages im BGB. Die §§ 630 a-h BGB-RegE bilden im Wesentlichen die geltende Rechtsprechung zur Arzthaftung ab. Besonders betont wird die gesetzliche Regelung von Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten sowie von Beweiserleichterungen und Beweislastumkehrungen.

Manche Kritiker verlangen weitergehende Rechte für Patienten, andere warnen vor den mit einer Kodifizierung verbundenen Gefahren wie der Festschreibung auf den status quo.

Auf dem 4. Kölner Medizinrechtstag diskutierten Juristen, Mediziner, Vertreter der Politik und des Versicherungswesens aus verschiedenen Blickwinkeln Chancen und Risiken der gesetzlichen Regelung.

Die Veranstaltung fand am 30.11.2012 in der Aula der Universität zu Köln statt.

Veranstalter war das Institut für Medizinrecht der Universität zu Köln.