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5. Kölner Medizinrechtstag

Versorgungsstrukturen im deutschen Gesundheitswesen auf dem Prüfstand

Die Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und wohnortnahen medizinischen Versorgung ist ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen. Der Gesetzgeber sieht sich immer wieder zu einer Anpassung der Versorgungsstrukturen veranlasst. Meilensteine waren zuletzt das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) und das Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG), weitere Reformen stehen bevor. 

Zeitgemäße Steuerungen sind notwendig, führen jedoch vor allem dort zu Diskussionen und Streitigkeiten, wo Eingriffe in bestehende Rechtspositionen befürchtet werden. So wird der Abschluss von Selektivverträgen zwischen Kostenträgern und Ärzten als Bedrohung des Kollektivvertragssystems angesehen. Niedergelassene Vertragsärzte erkennen in der ambulanten Leistungserbringung durch Krankenhäuser eine unzulässige Konkurrenz. Neue Kooperationsmodelle - insbesondere zwischen den unterschiedlichen Versorgungssektoren - werfen zahlreiche praktische Fragen auf. Sie werden sich zudem an einem derzeit geplanten Korruptionstatbestand messen lassen müssen.

Der 5. Kölner Medizinrechtstag thematisierte die vielfältigen Aspekte neuer Versorgungsstrukturen. Vertreter der Politik, der Rechtsprechung und Rechtswissenschaft sowie betroffener Leistungserbringer präsentierten die aktuelle Rechtslage, diskutierten Chancen wie Risiken und entwickelten Zukunftsperspektiven. 

Die Veranstaltung fand am 24.10.2014 im Neuen Senatssaal der Universität zu Köln statt.

Veranstalter war das Institut für Medizinrecht.